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COOPER’S, PARK ROTANA, ABU DHABI (VAE) · 3. OKTOBER 2026

Community-Brunch zum Tag der Deutschen Einheit 2026

Community-Brunch zum Tag der Deutschen Einheit 2026

Am 3. Oktober 2026, dem Tag der Deutschen Einheit, traf sich die deutschsprachige Community Abu Dhabis zum Brunch im Cooper’s im Park Rotana. Das Format ist bewusst informell: kein Podium, kein Programm, sondern ein Nachmittag, an dem Deutsche, Österreicher und Schweizer zusammenkommen, die in den VAE leben, arbeiten, investieren und Unternehmen führen. Vertreten waren die Gäste der vielen internationalen Privatschulen in den VAE ebenso wie Berufsträger aus Verteidigungsindustrie, Öl und Gas und Ingenieurwesen. Unter den Gästen war auch der neue deutsche Botschafter in den VAE, Dr. Tobias Tunkel.

Die Größe dieser Gemeinschaft lässt sich an wenigen Zahlen ablesen. Nach Angaben des Auswärtigen Amts sind in den VAE rund 2.000 deutsche Unternehmen ansässig; anerkannte deutsche Auslandsschulen bestehen in Abu Dhabi, Dubai und Sharjah. Der bilaterale Nicht-Öl-Handel erreichte 2025 nach der Gemeinsamen Erklärung beider Regierungen vom 11. September 2026 15,5 Milliarden US-Dollar, gut 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch auf diplomatischer Seite beginnt ein neuer Abschnitt: Das Außenministerium der VAE empfing am 3. August 2026 offiziell den neuen Botschafter aus Deutschland. Hinter jeder dieser Zahlen stehen Familien und Unternehmen, die ihren Alltag zwischen zwei Rechtsordnungen organisieren.

Eisenberg Europe & Middle East nahm teil, weil sich in solchen Runden zeigt, welche Fragen nach dem Umzug offen bleiben. Die Aufgaben sind klar verteilt: Die deutschen Auslandsvertretungen leisten konsularische Hilfe - Pässe, Beurkundungen, Unterstützung im Notfall. Die Beratung im Einzelfall gehört nicht dazu. Unsere Beobachtung ist, dass gerade Familien, die seit Jahren in den VAE leben, ihre deutsche Seite selten vollständig geordnet haben: zurückbehaltenes Immobilienvermögen in Deutschland, das Testament aus der Zeit vor dem Umzug, die Beteiligung am elterlichen Unternehmen in der Pfalz.

Für unsere Mandanten bedeutet das vor allem eines: Wir ordnen zuerst den Bestand, bevor wir neue Strukturen vorschlagen. Eine Wohnung, die in Deutschland verfügbar bleibt, kann nach § 8 AO einen Wohnsitz und damit die unbeschränkte Steuerpflicht begründen; ohne Wohnsitz kann bei wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland zehn Jahre lang die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greifen. Im Erbfall richtet sich das anwendbare Recht aus deutscher Sicht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt, sofern das Testament keine Rechtswahl nach Art. 22 der EU-Erbrechtsverordnung enthält. Keine dieser Fragen ist kompliziert, solange sie im Vorfeld adressiert werden.

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