DUBAI (VAE) · 7. OKTOBER 2026
AHK - New in the UAE
Das Willkommensformat der Deutsch-Emiratischen Industrie- und Handelskammer (AHK) richtet sich an Unternehmer, Führungskräfte und Familien, die kürzlich in die VAE gezogen sind oder den Schritt konkret vorbereiten. Der Abend im Oktober brachte rund dreißig Teilnehmer zusammen - ein Querschnitt der deutschen Wirtschaftspräsenz in der Golfregion, der die Breite der grenzüberschreitenden Beratungsthemen in einem einzigen Raum sichtbar machte.
Wolfgang Eisenberg nutzte den Rahmen zum Austausch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Deutschen Generalkonsulats in Dubai über die Möglichkeiten einer vertieften Zusammenarbeit. Die konsularische Arbeit und die rechtliche Beratung im Einzelfall sind naturgemäß getrennt - doch die Schnittmenge wächst mit der Zahl der Deutschen, die in den VAE nicht nur leben, sondern unternehmerisch tätig werden, Vermögen aufbauen und Familien gründen.
Die Gespräche am Abend zeigten, wie unterschiedlich die Ausgangslage sein kann und wie ähnlich die steuerlichen Grundfragen dennoch sind. Mittelständische Chemieunternehmer, die mit einer Vertriebsniederlassung oder einem Lager in einer Free Zone in die Region expandieren wollen, stehen vor der Frage nach der richtigen Gesellschaftsform, der Substanz vor Ort und den Verrechnungspreisen zur deutschen Muttergesellschaft. Ärzte, die ihre deutsche Facharztexpertise im emiratischen Gesundheitsmarkt positionieren und grenzüberschreitend anbieten wollen, bewegen sich zwischen der Lizenzierung durch die lokale Gesundheitsbehörde, der Wahl zwischen Mainland und Free Zone und der steuerlichen Einordnung ihrer Einkünfte in beiden Rechtsordnungen.
Langjährige Residents aus dem Bereich Hospitality brachten Fragen mit, die sich erst nach Jahren in den VAE stellen: die Behandlung der End-of-Service Gratuity bei einer Rückkehr nach Deutschland, die Nachlassplanung für Vermögen in beiden Ländern und die Frage, ob die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG auch nach einem Jahrzehnt in Dubai noch nachwirkt. Gründer aus dem Bereich Künstliche Intelligenz diskutierten die Strukturierung ihrer IP-Rechte zwischen einer ADGM-Gesellschaft und einer deutschen Forschungseinheit. Und Vertreter großer deutscher Baumaschinenhersteller standen vor der Frage, wie sich die Entsendung von Servicetechnikern und die Lagerung von Ersatzteilen in den VAE auf die Betriebsstättenbegründung und damit auf die Steuerpflicht auswirkt.
So unterschiedlich die Branchen und Karrierestufen waren - die steuerlichen Themen überlappten sich in einem Punkt: Wie lassen sich die Gestaltungsoptionen, die das Zusammenspiel beider Rechtsordnungen bietet, systematisch identifizieren und nutzen? Eisenberg Europe & Middle East berät Privatpersonen, Familien und Unternehmen bei genau dieser Strukturierung - von der Gesellschaftsgründung und Umzugsplanung über die laufende Compliance bis hin zur Nachfolge und Rückkehr.
