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NOVIKOV ABU DHABI, THE GALLERIA, ABU DHABI (VAE) · 24. SEPTEMBER 2026

ADGM LINK Networking - September-Ausgabe

ADGM LINK Networking - September-Ausgabe

Die September-Ausgabe der ADGM-LINK-Reihe führte die Community des Finanzzentrums am 24. September 2026 im Novikov Abu Dhabi in der Galleria auf Al Maryah Island zusammen. Abu Dhabi Global Market (ADGM) richtet das Afterwork-Format monatlich für Berufsträger aus, die im Finanzzentrum tätig sind. Ein Vortragsprogramm gibt es nicht; der Abend dient dem direkten Austausch zwischen Finanzwirtschaft, Strategieberatung und Rechtsberatung.

Wer an einem solchen Abend im Raum steht, erklärt sich aus den Halbjahreszahlen, die ADGM am 8. September 2026 vorgelegt hat: 13.974 aktive Lizenzen zum Ende des ersten Halbjahres 2026, 1.814 davon in diesen sechs Monaten neu erteilt, und 49.027 Beschäftigte auf Al Maryah Island und Al Reem Island. Nach Angaben von ADGM halten die dort ansässigen Gesellschaften inzwischen mehr als 100 Milliarden US-Dollar an Investitionen mit KI-Bezug. Die deutsche Seite dieser Entwicklung ist ebenso aktuell: Die Gemeinsame Erklärung zum Staatsbesuch des VAE-Präsidenten vom 11. September 2026 nennt ein emiratisches Investitionspaket von 40 Milliarden Euro für Deutschland und neue Rechenzentren mit rund einem Gigawatt Leistung. Solche Summen beschreiben die Richtung; welche Unternehmen ihr tatsächlich folgen, zeigt sich im Gespräch.

Eisenberg Europe & Middle East nutzte die September-Ausgabe, um zu sehen, wie weit diese Themen im Tagesgeschäft der Unternehmen angekommen sind. Besonders ergiebig waren die Gespräche mit Vertretern der KI- und der Halbleiterindustrie: Dort geht es weniger um die Lizenz als um die Frage, wo Entwicklung, geistiges Eigentum und Entscheidungsträger sitzen. Auffällig war außerdem die Zahl der Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die ihre internationalen Pläne bereits konkret mitbringen. Ihre Fragen betreffen selten nur die Gründung in den VAE; sie betreffen fast immer zugleich das Steuerrecht ihres Herkunftslandes.

Praktisch heißt das für unsere Mandanten: Wir prüfen die deutsche Seite, bevor die Gesellschaft in den VAE gegründet wird. Bleibt die Geschäftsleitung steuerlich in Deutschland, ist die neue Gesellschaft dort unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig; zieht der Gesellschafter selbst um, steht die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG im Raum. Erst wenn beides geklärt ist, legen wir Rechtsform, Lizenz, Standort und Zeitplan fest - ADGM, eine andere Free Zone oder Mainland. Die Struktur folgt damit dem Geschäftsmodell und nicht dem Organigramm, das am Abend der ersten Idee entstanden ist.

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