40 Milliarden EUR - was das UAE-Investitionspaket für deutsche Unternehmer in den Emiraten bedeutet
Am 10. September 2026 haben Deutschland und die VAE ein Investitionspaket von 40 Milliarden EUR angekündigt. 29 B2B-Abkommen über 9,3 Milliarden EUR wurden unterzeichnet - LNG, Chemie, Offshore-Wind, Halbleiter. Ein UAE-Germany Investment Council wurde gegründet. Für deutsche Unternehmer in den VAE eröffnet das Paket konkrete Chancen: Joint Ventures mit Sovereign-Wealth-Fonds, Zugang zu Projektkapital, und eine politische Aufwertung der deutsch-emiratischen Wirtschaftsbeziehungen.
Rechtsstand: 2. Oktober 2026
Eisenberg Europe & Middle East
Autor: Dr. Wolfgang Eisenberg, Fachanwalt für Steuerrecht
Geprüft von: Dr. Fabian Ibel, Unternehmens- und Compliance-Rechtsanwalt
Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
1. Was wurde vereinbart?
Am 10. September 2026 empfing Bundeskanzler Merz den Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohamed bin Zayed Al Nahyan, zu einem Staatsbesuch in Berlin. Im Mittelpunkt stand ein bilaterales Investitionspaket im Gesamtvolumen von 40 Milliarden EUR.
29 B2B-Abkommen im Wert von 9,3 Milliarden EUR wurden unterzeichnet. Die Vereinbarungen umfassen unter anderem:
LNG-Lieferungen: ADNOC/XRG und RWE haben einen langfristigen LNG-Liefervertrag geschlossen. Parallel wurde eine Vereinbarung zwischen XRG und SEFE über Gaslieferungen unterzeichnet.
Chemie: Covestro und XRG haben eine Absichtserklärung über den Ausbau der MDI-Wertschöpfungskette am Standort Ruwais (Abu Dhabi) unterzeichnet.
Offshore-Wind: Masdar und RWE vertiefen ihre Zusammenarbeit bei Offshore-Windprojekten in der Nordsee.
Halbleiter: GlobalFoundries (Mubadala-Beteiligung) investiert weiter in den Standort Dresden.
Künstliche Intelligenz: Siemens und Bosch haben Kooperationsvereinbarungen mit emiratischen Partnern im Bereich KI unterzeichnet.
Ein UAE-Germany Investment Council wurde gegründet, um die bilaterale Investitionszusammenarbeit institutionell zu verankern.
2. Welche Sektoren profitieren?
Das Investitionspaket konzentriert sich auf vier Kernbereiche:
Energie. LNG-Langfristverträge sollen die deutsche Energieversorgung erleichtern und schaffen Investitionsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen in der emiratischen Energieinfrastruktur. Offshore-Wind-Projekte bieten Zugang zu Projektfinanzierung durch emiratische Sovereign-Wealth-Fonds. Batterietechnologie und Energiespeicherung werden als Wachstumsfelder identifiziert.
Chemie. Die MDI-Wertschöpfungskette in Ruwais wird ausgebaut. Deutsche Chemieunternehmen können sich als Zulieferer, Joint-Venture-Partner oder Technologielizenzgeber positionieren.
Halbleiter. Mubadala hält über GlobalFoundries eine strategische Position im europäischen Halbleitermarkt. Der Standort Dresden profitiert von weiteren Investitionen.
Industrieproduktion. Tubacex und Mubadala haben eine Vereinbarung über die Produktion von OCTG (Oil Country Tubular Goods) unterzeichnet.
3. Was bedeutet das für deutsche Mittelständler in den VAE?
Das Investitionspaket schafft ein politisches Umfeld, das deutsche Mittelständler in den VAE unmittelbar begünstigt:
Zugang zu Sovereign-Wealth-Kapital. Mubadala, ADQ und ADIA verwalten zusammen über 1,5 Billionen USD. Das Investitionspaket signalisiert eine strategische Präferenz für deutsche Partner.
Joint-Venture-Möglichkeiten. Die 29 B2B-Abkommen schaffen ein Netzwerk von Großprojekten, in das sich Mittelständler als Zulieferer oder Technologiepartner einbinden können.
Supply-Chain-Integration. Deutsche Unternehmen in Free Zones (JAFZA, DMCC, KIZAD) können ihre Lieferketten an die neuen Großprojekte ankoppeln.
Free-Zone-Vorteile. Die Kombination aus 0 % Körperschaftsteuer (für qualifizierte Free-Zone-Unternehmen, ansonsten maximal 9 %), Vollrepatriierung von Gewinnen und 100 % ausländischem Eigentum macht die VAE als Standort attraktiv.
4. Welche steuerlichen Implikationen bestehen?
Deutsche Unternehmer müssen bei Investitionen in den VAE folgende steuerliche Rahmenbedingungen beachten:
Kein Doppelbesteuerungsabkommen. Obgleich zu vermuten ist, dass die politischen Annäherungen letztlich auch dem Abschluss eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den VAE dienen, besteht ein solches im Moment noch nicht. Deutsche Unternehmer müssen also die steuerliche Behandlung ihrer VAE-Einkünfte weiterhin ausschließlich nach deutschem Recht beurteilen.
Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-14 AStG). Passive Einkünfte einer VAE-Gesellschaft können dem deutschen Anteilseigner zugerechnet werden, wenn die VAE-Gesellschaft nicht über ausreichende wirtschaftliche Substanz verfügt. Die Niedrigsteuergrenze liegt bei einer effektiven Steuerbelastung von unter 25 %.
Geschäftsleitungsfalle. Wird die VAE-Gesellschaft tatsächlich aus Deutschland heraus geleitet, liegt der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland (§ 10 AO). Die Gesellschaft ist dadurch auch in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.
Verrechnungspreise. Transaktionen zwischen der deutschen Muttergesellschaft und der VAE-Tochter müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen (§ 1 AStG). Eine Verrechnungspreisdokumentation ist zwingend erforderlich.
5. Welche Gestaltungsoptionen bestehen?
Rechtsformwahl. Die Wahl der richtigen Rechtsform in den VAE ist entscheidend:
ADGM SPV (Special Purpose Vehicle): Geeignet für Holdingstrukturen und Projektfinanzierungen. ADGM unterliegt Common-Law-Grundsätzen.
DIFC PC (Private Company): Geeignet für Finanzdienstleistungen und Fondsstrukturen. DIFC bietet Zugang zu einem eigenen Gerichtssystem und folgt ebenfalls dem Common Law.
Mainland LLC: Geeignet für operative Tätigkeiten mit lokaler Präsenz. Seit 2020 ist 100 % ausländisches Eigentum in den meisten Sektoren möglich.
Substanzaufbau. Um die Hinzurechnungsbesteuerung zu vermeiden, muss die VAE-Gesellschaft über genügend lokale Substanz verfügen: eigenes Büro, qualifiziertes Personal, eigene Entscheidungsprozesse, lokale Bankkonten, reale Geschäftstätigkeit.
Verrechnungspreisdokumentation. Eine Benchmarking-Studie und eine Verrechnungspreisdokumentation nach OECD-Standards sind wichtig. Advance Pricing Agreements (APA) mit der deutschen Finanzverwaltung können Rechtssicherheit schaffen.
6. Empfehlung
Das UAE-Investitionspaket von 40 Milliarden EUR schafft ein politisches und wirtschaftliches Umfeld, das deutsche Unternehmer in den VAE unmittelbar begünstigt. Die konkreten Chancen liegen in der Supply-Chain-Integration, in Joint Ventures mit Sovereign-Wealth-Fonds und im Zugang zu Projektkapital.
Die steuerliche Strukturierung erfordert jedoch sorgfältige Planung. Ohne DBA und bei einer Niedrigsteuergrenze von 25 % ist die Hinzurechnungsbesteuerung das zentrale Risiko.
EISENBERG Europe & Middle East empfiehlt deutschen Unternehmern, die das Investitionspaket nutzen wollen:
Die steuerliche Struktur vor der Investition zu planen - nicht nachträglich zu optimieren. Genügend Substanz in den VAE aufzubauen. Verrechnungspreise von Anfang an zu dokumentieren. Die Rechtsformwahl an der konkreten Geschäftstätigkeit auszurichten. Den UAE-Germany Investment Council als Netzwerkplattform zu nutzen.
Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei
Grenzüberschreitende Angelegenheiten zwischen Europa und den VAE sind komplex. Der richtige Ansatz muss die Rechtslage in beiden Rechtsordnungen berücksichtigen - gesellschaftsrechtliche, steuerliche, regulatorische und persönliche Erwägungen.
Eisenberg Europe & Middle East ist eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei mit Büros in Abu Dhabi, Dubai, Frankfurt, Hamburg und Tel Aviv.
Wir beraten Privatpersonen, Familien und Unternehmen bei der Strukturierung ihrer Angelegenheiten zwischen dem deutschsprachigen Raum und den VAE - von der Umzugsplanung und Gesellschaftsgründung über Immobilientransaktionen bis hin zum Vermögensschutz und der generationenübergreifenden Nachfolge.
Wenn Sie erfahren möchten, welche Optionen für Ihre Situation in Frage kommen, stehen wir Ihnen gerne für ein vertrauliches Erstgespräch zur Verfügung.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch.
Wir analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Umzug.
Beratung Anfragen→Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Europa und im Nahen Osten unterliegen einem ständigen Wandel.
