Immobilie in Dubai und Scheidung nach deutschem Recht - welches Güterrecht gilt und was es kostet
Erwirbt ein deutsches Ehepaar eine Immobilie in Dubai, stellt sich im Scheidungsfall die Frage: Welches Güterrecht gilt, wie wird die Immobilie bewertet, und welches Gericht ist zuständig? Nach Art. 15 EGBGB richtet sich der Güterstand nach dem Recht, das bei der Eheschliessung massgeblich war. Die Dubai-Immobilie fällt in den Zugewinnausgleich, aber das DLD erkennt deutsche Scheidungsurteile nicht automatisch an.
Rechtsstand: 30. September 2026
Eisenberg Europe & Middle East
Autor: Dr. Wolfgang Eisenberg, Fachanwalt für Steuerrecht
Geprüft von: Dr. Fabian Ibel, Unternehmens- und Compliance-Rechtsanwalt
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar.
Hinweis: Die in diesem Beitrag dargestellte Fallstudie ist fiktiv. Etwaige Ähnlichkeiten mit realen Personen oder Sachverhalten sind rein zufällig.
1. Welches Güterrecht gilt?
Art. 15 EGBGB bestimmt: Das Güterrecht richtet sich nach dem Recht, das bei der Eheschliessung massgeblich war. Haben beide Ehegatten bei der Eheschliessung die deutsche Staatsangehörigkeit und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt deutsches Güterrecht.
Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB). Wichtig: Die Zugewinngemeinschaft ist kein gemeinsames Vermögen. Jeder Ehegatte bleibt Alleineigentümer seines Vermögens. Gütertrennung gilt nur, wenn die Ehegatten sie durch notariellen Ehevertrag vereinbart haben - hier werden die Wertzuwächse nicht mehr ausgeglichen.
2. Fällt die Dubai-Immobilie in den Zugewinnausgleich?
Ja - wertmässig. Die Immobilie gehört dem Ehegatten, der im Title Deed des Dubai Land Department (DLD) als Eigentümer eingetragen ist. An der Eigentumslage ändert sich durch die Scheidung nichts.
Der Wertzuwachs der Immobilie fliesst jedoch in den Zugewinnausgleich ein. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Endvermögen und dem Anfangsvermögen eines Ehegatten (§ 1373 BGB). Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz.
Eine Eigentumsrechtsänderung erfolgt nicht automatisch durch ein deutsches Scheidungsurteil. Das DLD erkennt deutsche Gerichtsentscheidungen nicht ohne Weiteres an.
3. Welches Gericht ist zuständig?
Das deutsche Familiengericht ist für die Scheidung und den Zugewinnausgleich zuständig, wenn mindestens ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (Art. 3 Abs. 1 Buchst. a Brüssel IIb-VO bzw. § 98 FamFG für Drittstaatensachverhalte).
Das deutsche Familiengericht kann den Zugewinnausgleich aussprechen und dem ausgleichspflichtigen Ehegatten eine Zahlungspflicht auferlegen. Es kann jedoch keine direkte Verfügung über die Dubai-Immobilie oder sonstiges Dubai-Vermögen treffen. Für die Übertragung der Immobilie in Dubai braucht es ein separates VAE-Verfahren oder eine einvernehmliche Übertragung vor dem DLD.
4. Was passiert bei gemeinsamem Eigentum (Joint Ownership)?
Stehen beide Ehegatten im Title Deed, kennt das DLD keine automatische Teilung. Die Möglichkeiten:
- Verkauf: Beide Ehegatten stimmen dem Verkauf zu, der Erlös wird geteilt.
- Einvernehmliche Übertragung: Ein Ehegatte überträgt seinen Anteil auf den anderen. Dafür müssen beide vor dem DLD erscheinen (oder eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen).
- VAE-Gericht: Fehlt die Einigung, muss ein VAE-Gericht die Teilung oder den Verkauf anordnen.
5. Welche Gestaltungsoptionen bestehen?
Ehevertrag vor dem Kauf: Ein notarieller Ehevertrag kann Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Im Ehevertrag kann die Dubai-Immobilie ausdrücklich vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden.
Eigentum auf einen Ehegatten: Steht die Immobilie nur auf einem Ehegatten, vereinfacht dies die Abwicklung im Scheidungsfall. Der Zugewinnausgleich erfolgt rein wertmässig.
Foundation als Eigentümerin: Wird die Immobilie über eine DIFC Foundation oder eine RAK ICC Foundation gehalten, gehört sie der Foundation - nicht den Ehegatten. Der Zugewinnausgleich erfasst dann nur den Wert der Anwartschaft, nicht die Immobilie selbst. Diese Struktur erfordert eine sorgfältige Planung und laufende Kosten.
Verkauf und Teilung des Erlöses: Die einfachste Lösung: Die Immobilie wird verkauft, der Nettoerlös geteilt. Das vermeidet VAE-Verfahren und Vollstreckungsprobleme.
6. Der Fall in Zahlen
Sachverhalt: Ein Ehepaar hat 2019 in Hamburg geheiratet. 2022 kauft der Ehemann eine Villa in Dubai Hills für AED 5 Mio. (ca. 1,25 Mio. EUR). Das Title Deed steht auf den Ehemann. 2026 wird die Scheidung eingereicht. Die Villa ist jetzt AED 7 Mio. (ca. 1,75 Mio. EUR) wert.
Zugewinnausgleich: Anfangsvermögen Ehemann (bei Eheschliessung 2019): Die Villa wurde erst 2022 erworben. Der Kaufpreis (1,25 Mio. EUR) zählt zum Endvermögen, nicht zum Anfangsvermögen. Endvermögen Ehemann: Villa 1,75 Mio. EUR (zuzüglich sonstiges Vermögen). Zugewinn aus der Villa: 1,75 Mio. EUR abzüglich etwaiger Verbindlichkeiten.
Bei vereinfachter Betrachtung (kein sonstiges Vermögen, keine Schulden): Der Zugewinn des Ehemanns aus der Villa beträgt 1,75 Mio. EUR. Die Ehefrau hat Anspruch auf die Hälfte der Differenz der Zugewinne. Angenommen, der Zugewinn der Ehefrau beträgt 1,25 Mio. EUR (andere Vermögenswerte): Die Differenz beträgt 500.000 EUR. Die Hälfte - 250.000 EUR - steht der Ehefrau als Zugewinnausgleich zu.
Das Problem: Die 250.000 EUR sind eine Geldforderung gegen den Ehemann. Die Villa selbst bleibt sein Eigentum. Zahlt er nicht freiwillig, muss die Ehefrau in Deutschland vollstrecken. Eine Vollstreckung in die Dubai-Immobilie ist über ein deutsches Gericht nicht direkt möglich - dafür braucht es ein VAE-Verfahren.
7. Empfehlung
Wer als deutsches Ehepaar eine Immobilie in Dubai erwirbt, sollte die güterrechtlichen Folgen vor dem Kauf klären:
- Ehevertrag prüfen: Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung für die Auslandsimmobilie schafft Klarheit.
- Eigentümerstruktur planen: Alleiniges oder gemeinsames Eigentum, Foundation-Lösung - jede Variante hat andere Konsequenzen im Scheidungsfall.
- Vollstreckbarkeit bedenken: Deutsche Urteile sind in Dubai nicht automatisch vollstreckbar. Einvernehmliche Lösungen sind immer vorzuziehen.
- Bewertung sicherstellen: Der Verkehrswert der Immobilie muss im Zugewinnausgleich nachgewiesen werden. Ein RICS-zertifizierter Gutachter in Dubai ist empfehlenswert.
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Beratung Anfragen→Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Europa und im Nahen Osten unterliegen einem ständigen Wandel.
